Zum 01.01.2023 wurde durch den Bundestag das Betreuungsrecht z.T. reformiert. Neben den Neuerungen geht es im Seminar um eine grundsätzliche Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Betreuern, den Einrichtungen, die mit Betreuten arbeiten und auch um die Frage, inwieweit der Betreute trotz der Betreuung noch selbst Entscheidungen treffen kann.
Inhalte:
- Arztbesuche, Erledigung von Besorgungen - Regelung höchstpersönlicher Angelegenheiten u.a.m.
- Aufsichts- und Fürsorgepflicht
- Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen
Zielgruppe:
Fachkräfte aus Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe
Referent:
Dr. jur. Thomas Auerbach
Jurist, Dozent für Rechtsfragen im Sozialwesen
Ort:
07745 Jena, Rudolstädter Straße 39
Seminargebühr:
125 Euro
Anmeldeschluss:
22.08.2025
© 2014 Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Thüringen e.V. - 07745 Jena, Rudolstädter Str. 39, E-Mail: info@lebenshilfe-thueringen.de