Aufgaben von gesetzlichen Betreuern in Abgrenzung zur Leistungsverpflichtung sozialer Dienste

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Zum 01.01.2023 wurde durch den Bundestag das Betreuungsrecht z.T. reformiert. Neben den Neuerungen geht es im Seminar um eine grundsätzliche Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Betreuern, den Einrichtungen, die mit Betreuten arbeiten und auch um die Frage, inwieweit der Betreute trotz der Betreuung noch selbst Entscheidungen treffen kann.

Inhalte:

  • Übersicht zu den Änderungen im Betreuungsrecht 2023, insbesondere die Einführung einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis zwischen Ehegatten im Rahmen der Gesundheitssorge
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der gesetzlichen Betreuung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten
  • Abgrenzung der rechtlichen Betreuung von sozialer Betreuung durch Einrichtungen und Dienste
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Abgrenzungsproblematik, z.B.:

        - Arztbesuche, Erledigung von Besorgungen                                                               - Regelung höchstpersönlicher Angelegenheiten u.a.m.
        - Aufsichts- und Fürsorgepflicht
        - Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen

  • Anfragen

Zielgruppe:
Fachkräfte aus Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe

Referent:
Dr. jur. Thomas Auerbach
Jurist, Dozent für Rechtsfragen im Sozialwesen

Ort:
07745 Jena, Rudolstädter Straße 39

Seminargebühr:
125 Euro

Anmeldeschluss:
22.08.2025




 

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Thüringen e.V.
Rudolstädter Str. 39
07745 Jena
Tel.: 03641 334395
Fax: 03641 336507
info@lebenshilfe-thueringen.de

 
 

Veranstaltungsdaten

Institut

Landesverband Thüringen
 

Seminarleitung

Referent: Dr. jur. Thomas Auerbach
 

Starttermin

19.09.2025, 08:30 Uhr
 

Endtermin

19.09.2025, 15:30 Uhr
 

Veranstaltungsort

07745 Jena, Rudolstädter Str. 39
 

Bundesland

Thüringen
 

Teilnahmebeitrag

125 €
 

Veranstaltungsnummer

THÜR 09-6
 

Anmeldung

 
 
 
 
 
 

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