Unser Angebot der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation (SPZ) ist an die sich verändernden gesellschaftlichen und sozial-politischen Rahmenbedingungen angepasst und verfolgt das Ziel, den Fachkräften Wissen und Erfahrungen aus der Praxis für ihren Arbeitsalltag an die Hand zu geben. Die inhaltliche Ausgestaltung des Kursprogramms berücksichtigt die Umgestaltung des Aufgabenfeldes der Werkstätten und entspricht den aktuellen Anforderungen, mit denen die Fachkräfte in den Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben konfrontiert werden.
Der Landesverband der Lebenshilfe Thüringen bietet die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation in einer Form und inhaltlichen Ausgestaltung an, die diesen aktuellen und zu erwartenden Anforderungen entspricht.
Facharbeiter/innen, die über eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Gesellen- oder Meisterbrief), über eine mindestens zweijährige Berufspraxis verfügen und in einer WfbM oder Einrichtung zur beruflichen Teilhabe beschäftigt sind.
Die Fachkräfte erfahren im Kurs, wie erfolgreiche Bildungsarbeit gestaltet und personenzentrierte Förderung und Begleitung realisiert werden kann.
Grundlage der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation für Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung des Landesverbandes der Lebenshilfe Thüringen ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (GFABPrV) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 13.12.2016 (BGBl. I. Nr. 61 S. 2909).
Der Kurs folgt den Handlungsbereichen der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 13.12.2016:
Der Landesverband der Lebenshilfe Thüringen bietet durch die zeitliche und inhaltliche Koordination der Weiterbildung und die Zusammenarbeit mit Fachreferenten/innen, die über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation verfügen, die Gewähr für eine erfolgreiche Qualifikation der Fachkräfte.
Der Kurs besteht aus 16 Seminar-Wochen, die in Unterrichtseinheiten/ UE in Jena (inkl. themenbezogener Exkursionen) und in Praxisanteile (Hospitationen und Praxisprojekt) aufgeteilt sind.
Die Hospitationen beziehen sich auf verschiedene Themen und werden vorwiegend in Zweier-Teams nach dem Gastgeber-Gast-Prinzip in den beteiligten Werkstätten durchgeführt.
Der Kurs wird in der Regel an jeweils fünf Tagen mit 8 Unterrichtseinheiten durchgeführt. Die Seminarwochen laufen i.d.R. jeweils zur Hälfte von Montag bis Freitag und Dienstag bis Samstag. Die Praxisanteile und das Praxisprojekt finden zwischen den Seminarwochen zu selbstgewählten Terminen der Kursteilnehmer/innen statt.
Die Praxisprojekte, die neben dem allgemeinen Transfer auch Innovationen für die entsendenden Werkstätten bringen sollen, werden mit den Werkstätten abgesprochen und individuell durchgeführt.
Im Anschluss an den Kurs wird es den Teilnehmer/innen möglich sein, zusätzlich zu der Bestätigung der Teilnahme an der SPZ auch an der staatlichen Prüfung zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung “ teilzunehmen.
Abschluss / Zertifikat / Zeugnis:
Die Teilnehmer/innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Sonder-pädagogischen Zusatzqualifikation (SPZ) gemäß § 9 Abs. 3 WVO (Praxis-projekt/Kolloquium) ein Zertifikat.
Im Anschluss wird im Frühjahr 2027 unter Federführung der zuständigen Stelle die staatliche Prüfung durchgeführt. Die Prüfungsteilnehmer/innen erhalten nach erfolgreicher staatlicher Prüfung ein Zeugnis mit dem staatlich anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ (gFAB).
Staatliche gFAB-Prüfung:
schriftliche Aufsichtsarbeit März 2027*
mündliche Prüfung Mai 2027*
*Die Terminfestlegung erfolgt durch die zuständige Stelle.
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung gFAB:
Die Zulassung zur Prüfung setzt den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage des Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberufs bzw. in einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen oder den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis voraus. Sechs Monate der Berufspraxis müssen in Tätigkeiten abgeleistet sein, die in Bezug zu den Aufgaben der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung stehen.
Der Kurs findet in Jena in den Räumlichkeiten des Landesverbandes der Lebenshilfe Thüringen statt. Die Räume befinden sich im Geschäftsgebäude (1. Obergeschoss Anbau) der Stadtwerke Jena GmbH, Rudolstädter Straße 39 in 07745 Jena.
Das Geschäftsgebäude der Stadtwerke befindet sich direkt an der B 88 im Ortsteil Jena-Winzerla. Parkplätze sind auf dem Parkplatz des Freizeitbades GalaxSea vorhanden.Anfahrtsbeschreibung
Katja Heinrich,
Juristin, Geschäftsführerin Lebenshilfe Landesverband Thüringen e.V.
© 2014 Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Thüringen e.V. - 07745 Jena, Rudolstädter Str. 39, E-Mail: info@lebenshilfe-thueringen.de