In der Arbeit mit Menschen mit Behinderung stehen die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der betreuten Menschen oft Fragen der Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals gegenüber. Nach § 832 BGB kann bei Menschen mit Behinderung ein Aufsichtsbedarf gegeben sein, der auch die Möglichkeit der Haftung wegen Verletzung dieser Verpflichtung vorsieht. Kraft Vertrag wird diese Aufsicht durch die Mitarbeiter in der Eingliederungshilfe (speziell: Wohnstätte, Werkstatt für behinderte Menschen) übernommen.
Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen hierzu erläutert und Möglichkeiten diskutiert, Schadensfälle zu vermeiden bzw. Haftungsansprüche auszuschließen.
Seminarschwerpunkte:
Rechtliche Grundlagen zur Aufsichts- und Fürsorgepflicht
Präventionsmaßnahmen zur Unfall- und Haftungsvermeidung
Zielgruppe:
Fachkräfte in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe
Referent:
Dr. jur. Thomas Auerbach
Jurist, Dozent für Rechtsfragen im Sozialwesen
Ort:
07745 Jena, Rudolstädter Straße 39
Seminargebühr:
125 Euro
Anmeldeschluss:
19.04.2024
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