Wer mit Menschen mit Behinderungen zu tun hat, steht täglich vor vielen Herausforderungen – insbesondere in den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe. Gefragt sind gesunder Menschenverstand, eine vertrauensvolle Beziehung zu den Menschen, aber auch: Kenntnisse der Gesetze und Vorgaben. Fachkräfte und Mitarbeiter müssen sowohl die gesetzlichen Regelungen kennen, als auch die entsprechende Rechtsprechung der Gerichte. Darüber hinaus verlangt die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen Wissen über die vorhandenen Einschränkungen der Menschen mit Behinderungen als auch die daraus resultierenden Verhaltensweisen.
Die Teilnehmer der Fortbildung erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und Handlungsanleitungen bei der Beurteilung von Situationen, in denen Aufsichtspflicht erforderlich ist.
Seminarüberblick:
Einführung in das Thema
Selbstbestimmungsfähigkeiten und der Mensch mit Behinderungen im Recht
Aufsichtspflicht
Rechtsprechung
Haftpflichtversicherung für Beschäftigte
Ausblick
Zielgruppe:
Fachkräfte in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe
Referent:
Rechtsanwalt Ulrich Höcke
Fachanwalt für Sozialrecht
Ort:
07745 Jena, Rudolstädter Straße 39
Seminargebühr:
145 Euro
Anmeldeschluss:
17.04.2025
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