Dialog über die Mitwirkung des Lebenshilfe-Rats bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Thüringen

11.12.2017

Am 7.12.2017 traf sich der Lebenshilfe-Rat gemeinsam mit dem Paritätischen Thüringen in Erfurt und verständigte sich darüber, bei welchen Inhalten der Eingliederungshilfe des Landesrahmenvertrages die Mitwirkung des Lebenshilfe-Rates als Selbstvertretungsgremium von Menschen mit Behinderung besonders wichtig ist und wie dies verwirklicht werden kann. Ab 2018 bis 2020 werden sämtliche Regelungen des Landesrahmenvertrages zur Eingliederungshilfe auf den Prüfstand gestellt und die hier beschriebenen Leistungen neu verhandelt – so bestimmt es das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Auch die Beteiligung von Menschen mit Behinderung durch ihre Interessenvertretungen als Experten in eigner Sache wird durch das BTHG gefordert, sowohl bei den Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag als auch bei der Umsetzung der grundsätzlichen Veränderungen im Sinne einer kritischen Begleitung. Dabei steht z.B. die Neuorganisation und Finanzierung des Wohnens in den Wohnstätten auf der Tagesordnung, indem die pädagogischen Fachleistungen von den Existenz sichernden Leistungen getrennt werden. Des Weiteren treten im Prozess des Umbaus der Wohnstätten und der Gestaltung von Wohnangeboten viele Fragen bei den Menschen mit Behinderung auf, die direkt in die Verhandlungen auf Landesebene eingebracht und beantwortet werden müssen. Im Mittelpunkt steht die Durchsetzung des Wunsch- und Wahlrechts der Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Entscheidung, wie und mit wem sie wohnen wollen und wie sie unabhängig vom Ort des Wohnens sowohl ihre Ansprüche auf Eingliederungshilfe als auch auf Pflege realisieren können. Schließlich wurde von den Selbstvertretern betont, dass die Mitwirkung bei Verträgen und Gesprächen auf Landesebene nur gelingen kann, wenn die notwendige Assistenz und Unterstützung bereit gestellt wird, z.B. die Gesprächsführung in Leichter Sprache und die Bereitstellung entsprechender Materialien.

 
 
 

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