„BetreuungsRechtsReform – aber richtig!"

06.11.2020

Fast 30 Jahre nach seiner Einführung unterliegt das Betreuungsrecht aktuell einer wichtigen Reform. Im Juni dieses Jahres veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz einen Referentenentwurf zu der Reform. Der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. begrüßt die darin enthaltenen Reformvorschläge; sieht in einigen Punkten jedoch noch Verbesserungsbedarf. Die Bundesvereinigung fordert u. a., dass die Selbstbestimmung noch mehr gestärkt wird und dass die Wünsche der rechtlich betreuten Menschen zur Leitlinie des betreuungsrechtlichen Handelns werden. Darüber hinaus soll die Sterilisationsregelung abgeschafft und die Qualität der (ehrenamtlichen) Betreuung verbessert werden. Dies soll zum einen durch bessere finanzielle und zeitliche Ressourcen, aber auch durch eine gesicherte fachliche Beratung und Begleitung der Ehrenamtler erreicht werden. Die Bundesvereinigung hat eine Kampagne zur Verbesserung der Reform gestartet: „BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“, um die ihre Forderungen in der Gesellschaft bekannt zu machen. Der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung – Landesverband Thüringen e.V. unterstützt die Forderungen der Bundesvereinigung! Weiterführende Informationen zum Referentenentwurf, zu den Forderungen des Bundesverbandes und zum Betreuungsrecht im Allgemeinen finden Sie hier: https://www.lebenshilfe.de/selbstbestimmung-staerken-betreuung-verbessern/

 
 
 

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