Anhörung zum neuen Schulgesetz

08.02.2019

Am 7.02.2019 fand die öffentliche Anhörung im Thüringer Landtag zum Gesetz-Entwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Schulwesens statt. Die Lebenshilfe Thüringen nahm daran teil und trug ihre Stellungnahme vor. Dabei wurde hervorgehoben, dass der Fortbestand der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung als anerkannter Bildungsort ebenso notwendig ist wie die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts. Für den gemeinsamen Unterricht müssen jedoch bestimmte Mindeststandards verbindlich vereinbart und in der Praxis umgesetzt werden wie die Durchsetzung des Zwei-Pädagogen-Prinzips, die Teamarbeit von multiprofessionellen Fachkräften nach einem gemeinsamen Konzept, sowie motivierte Lehrende mit vielfältigen methodischen Kompetenzen und sonderpädagogischem Know-how. Des Weiteren stellte die Lebenshilfe dar, dass für Eltern eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung zur Wahl der Schule ihrer Kinder notwendig ist, die alle Möglichkeiten einbezieht, u. a. auch die an freien Schulen. Dies kann jedoch durch eine Beratung des Schulamts – wie im Gesetz vorgesehen – nicht gelingen.

 
 
 

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