Im Seminar werden relevante Fragen des Umgangs mit den Personalakten und deren Inhalt aus datenschutzrechtlicher Sicht behandelt. Dabei wird der Bogen gespannt von der Zulässigkeit der Datenerhebung im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes bis hin zur Aufbewahrung bzw. der notwendigen Löschung der Inhalte einer Personalakte.
Schwerpunkte:
Datenschutzrechtliche Grundlagen aus der EU-DSGVO und des BDSG
Notwendiger Inhalt einer Personalakte (Übersicht)
Aufbewahrung bzw. Löschung von Daten
Zielgruppe:
Fachkräfte aus Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe, die für Personalangelegenheiten und/oder Datenschutz verantwortlich sind
Referent:
Dr. jur. Thomas Auerbach
Jurist, Dozent für Rechtsfragen im Sozialwesen
Ort:
Online
Kosten:
Die Seminargebühr beträgt 60 Euro
Anmeldeschluss:
05.05.2026
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