Rechtssicherer Umgang mit Personalakten und Beschäftigtendatenschutz

Vorlesen

nach EU-DSGVO und BDSG

Im Seminar werden relevante Fragen des Umgangs mit den Personalakten und deren Inhalt aus datenschutzrechtlicher Sicht behandelt. Dabei wird der Bogen gespannt von der Zulässigkeit der Datenerhebung im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes bis hin zur Aufbewahrung bzw. der notwendigen Löschung der Inhalte einer Personalakte.

Schwerpunkte:

Datenschutzrechtliche Grundlagen aus der EU-DSGVO und des BDSG

  • Notwendige Begrifflichkeiten (personenbezogene Daten, sensible Daten u.a.)
  • Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz
  • Rechtmäßigkeit und Zweckbindung der Datenerhebung
  • Zulässigkeit der Datenerhebung, Fragerecht des Arbeitgebers
  • Notwendige Informationspflicht nach Art. 13 EU-DSGVO

Notwendiger Inhalt einer Personalakte (Übersicht)

Aufbewahrung bzw. Löschung von Daten

  • Vorgaben aus der EU-DSGVO
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
  • Einsichtsrechte in die Personalakte

Zielgruppe:

Fachkräfte aus Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe, die für Personalangelegenheiten und/oder Datenschutz verantwortlich sind

Referent:

Dr. jur. Thomas Auerbach
Jurist, Dozent für Rechtsfragen im Sozialwesen

Ort:

Online

Kosten:

Die Seminargebühr beträgt 60 Euro

Anmeldeschluss:

05.05.2026


 

Veranstaltungsdaten

Veranstaltungsart

Seminar
 

Institut

Landesverband Thüringen
 

Seminarleitung

Referent: Dr. jur. Thomas Auerbach
 

Starttermin

02.06.2026, 08:30 Uhr
 

Endtermin

02.06.2026, 12:00 Uhr
 

Terminzusatz

Online-Seminar
 

Veranstaltungsort

Online
 

Bundesland

Thüringen
 

Teilnahmebeitrag

60 €
 

Veranstaltungsnummer

Online-1
 

Anmeldung

 
 
 
 
 
 

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