Vertreter des Lebenshilfe-Rates im Gespräch mit Thüringer Sozialministerin Heike Werner

31.01.2018

Am 30.01.2018 führten die Mitglieder des Lebenshilfe-Rats Thüringen, Constanze Borchert, Vera Velske und Alexander Eisenack, ein Gespräch mit Sozialministerin Heike Werner zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Thüringen. Sie wurden unterstützt und begleitet von Dr. Gisela Schröter und Landesvorstandsmitglied Dirk Wessely. Die Selbstvertreter/innen bekundeten ihr Interesse als Experten in eigener Sache bei den Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag sowie in der Arbeitsgruppe zur kritischen Begleitung der Umsetzung des BTHG mitzuwirken. Von 2018 bis 2020 werden sämtliche Regelungen des Landesrahmenvertrages zur Eingliederungshilfe im Bereich Arbeit/Beschäftigung sowie Wohnen und Freizeit auf den Prüfstand gestellt und die hier beschriebenen Leistungen neu verhandelt. In den bevorstehenden Veränderungsprozessen ist es für die Selbstvertreter/innen vor allem wichtig, dass sich die Lage der Menschen mit Behinderung in den Wohnstätten und in anderen Wohnformen nicht verschlechtert und ihre Wünsche und Bedürfnisse ernst genommen werden. Des Weiteren betonten sie, dass für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf viel mehr gute Wohnangebote benötigt werden, wo zugleich die notwendige Eingliederungshilfe und die notwendige Pflege selbstverständlich in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund eigener Erfahrungen in den Werkstätten für behinderte Menschen wiesen die Selbstvertreter/innen darauf hin, dass immer mehr ältere Beschäftigte, die in Altersrente gehen oder kurz vor dem Renteneintritt stehen, im Anschluss an die WfbM keine Angebote zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Freizeit finden. Viele von ihnen fürchten ohne jede Beschäftigung allein zu Hause in ein „tiefes Loch zu fallen“. Die Sozialministerin Heike Werner bedankte sich für die Anregungen und versprach sie in den Diskussionsprozess aufzunehmen.

 
 
 

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