Der Hintergrund
Es ist noch immer nicht selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen. Doch vieles ist in Bewegung gekommen. Nicht zuletzt durch die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich die Bundesregierung im März 2009 zur selbst bestimmten Teilhabe am Arbeitsleben bekannt.
„Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Umfeld frei gewählt und angenommen wird.“
(Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
Der Landesverband der Lebenshilfe Thüringen greift diesen Gedanken auf und will mit der Auslobung des Preises „AKZEPTANZ“ insbesondere solche Unternehmen auszeichnen, die in Eigenregie, in Kooperation mit Lebenshilfen oder anderen Organisationen Menschen mit Behinderung die Teilhabe an Arbeit ermöglichen. Berufliche Teilhabe findet in vielen Formen statt, in gewerblichen Unternehmen, in Integrationsfirmen oder in Partnerschaften zwischen gewerblichen Betrieben und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Viele Unternehmen lassen in Werkstätten für behinderte Menschen Produkte herstellen oder nehmen Dienstleistungen in Anspruch. Eine zweite Form sind Außenarbeitsplätze. Durch Außenarbeitsplätze oder Außenarbeitsgruppen soll der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet und erleichtert werden. Dabei arbeitet der Mensch mit Behinderung in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, bleibt vom Status her aber Werkstattbeschäftigter. Hinzu kommen die Integrationsfirmen. Sie wurden speziell für Menschen entwickelt, die zwar für den ersten Arbeitsmarkt qualifiziert sind, aufgrund ihrer Behinderung aber besondere Rahmen-bedingungen benötigen. Die Integrationsfirmen beschäftigen in der Regel zu gleichen Teilen Menschen mit und ohne Behinderung und sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit allen entsprechenden unternehmerischen Risiken.
In Thüringen kooperieren die regionalen Lebenshilfe-Werkstätten mit über 200 Unternehmen der Privatwirtschaft. Mit rund 3.200 behinderten Beschäftigten wird ein Jahresumsatz von etwa sechs Millionen Euro erzielt. Etwa 130 Menschen mit Behinderung sind in Außenarbeitsplätzen eingesetzt. Die sechs Integrationsfirmen in Trägerschaft der regionalen Lebenshilfe beschäftigen insgesamt 115 Beschäftigte.
Die Lebenshilfe ist ein gemeinnütziger Verein, der im Jahr 1958 von Eltern geistig behinderter Kinder und engagierter Fachleute in Marburg an der Lahn gegründet wurde. Der Landesverband Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Thüringen, 1990 gegründet, ist ein Zusammenschluss von 36 rechtlich eigenständigen Mitgliedsorganisationen mit über 3.000 Mitgliedern. 7.500 Menschen mit vorrangig geistiger Behinderung nutzen eine Vielzahl ambulanter und stationärer Angebote, angefangen von Frühförderung und integrativen Kindertages-einrichtungen, über Wohneinrichtungen bis hin zu Ausbildungs- und Arbeitsangeboten. In den Werkstätten für behinderte Menschen in Trägerschaft der Lebenshilfe sind über 3.200 Beschäftigte tätig.
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