Schüler mit Behinderung, für die der gemeinsame Unterricht mit Schülern ohne Behinderung aufgrund der nicht vorhandenen angemessenen personellen, räumlichen oder sächlichen Ausstattung nicht möglich ist oder eine gesonderte Förderung erforderlich ist, werden in Förderschulen unterrichtet.
Die Förderschulen in freier Trägerschaft der Lebenshilfe erfüllen einen staatlichen Auftrag.
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Gera
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Greiz (Weida)
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Leinefelde-Worbis